SPFH
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe für Familien, wobei es sich um eine Form der Hilfen zur Erziehung handelt, die im § 27 SGB VIII geregelt wird. Nach diesem Paragrafen haben Personen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, bei denen die Erziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht sichergestellt werden kann, die für eine gesunde Entwicklung notwendig sind. Die SPFH zielt maßgeblich darauf ab, Eltern zu betreuen und zu begleiten, um ihnen unter anderem bei der Bewältigung von Alltagsproblemen oder bei der Lösung von Konflikten zu unterstützen. Durch die intensive und auf längere Dauer angelegte Form der Hilfe sollen Eltern dazu befähigt werden, ein selbständiges Leben zu führen. Es geht in erster Linie darum, die Selbsthilfepotentiale der Familien zu aktivieren. Fundamental für eine gelingende Arbeit ist die freiwillige Mitarbeit, denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Hilfen optimal umgesetzt werden können. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist in verschiedene Phasen unterteilt, deren Zeitraum individuell auf die Familie angepasst werden kann, abhängig davon, in welchem Maß die Familie die Hilfe benötigt.
Hier lassen sich fünf Phasen unterscheiden:
1. Entscheidungsphase für die SPFH
2. Probe-/Orientierungsphase
3. Hauptphase
4. Ablösungsphase
5. Nachbetreuung