Individuelle Begleitung, stabile Beziehungen

Erziehungsstellen

In einem verlässlichen Lebensumfeld wohnen bis zu zwei junge Menschen zusammen mit einer erfahrenen Fachkraft in einer passenden Wohnung oder einem Haus – in der Regel in der eigenen Wohnung der Fachkraft. Unser Ziel ist eine individuelle Begleitung, stabile Beziehungen und die Förderung von Selbstbestimmung sowie Eigenverantwortung.

    • Eine betreute Wohnform mit konstanter Bezugsperson und einem sicheren Lebensort.

    • Bis zu zwei junge Menschen stehen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit.

    • Die innewohnenden Fachkräfte arbeiten eng mit dem Jugendamt und der ZielPunktGmbH zusammen.

    • Fachliche Steuerung und Qualitätssicherung gemäß unserem pädagogischen Konzept

    • Auswahl, Anleitung und Begleitung der Erziehungsstellen-Fachkräfte

    • Repräsentation der Erziehungsstellen nach außen (Behördenkontakt, Trägervertretung)

    Rechtsgrundlagen Aufnahme erfolgt auf Basis von SGB VIII, § 27 (Hilfen zur Erziehung) in
    Verbindung mit:

    • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

    • § 35a Eingliederungshilfe

    • § 41 Hilfe für junge Volljährige In Einzelfällen möglich: Aufnahme gemäß SGB IX (Teil 2–6) nach Einzelvereinbarung.

    • Mädchen, Jungen und diverse junge Menschen im Alter von 3 bis 14 Jahren

    • Betreuung bis über das 18. Lebensjahr hinaus möglich

    • Je nach Lebenssituation: Verhaltensauffälligkeiten, Risikokontexte in Herkunftsfamilie, Schule, Arbeitswelt und Umfeld

Zielpunkte

Förderung der Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten
Schaffung eines festen, sicheren Lebensumfelds und enger Bindungen
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Förderung autonomer Lebensgestaltung
Bearbeitung traumatischer Erfahrungen
Aufbau tragfähiger Beziehungen und Netzwerke
Stärkung schulischer Entwicklung und sozial-emotionaler Kompetenzen